Reformierte Kirchengemeinschaft erhält Körperschaftsrechte in Deutschland

Die Regierung des deutschen Bundeslandes Niedersachsen hat der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGWGRK schalRK) die Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen. Der neue Rechtsstatus gewährt der WGRK u. a. die Möglichkeit zu einem offiziellen Abkommen mit der Bundesregierung Deutschlands zum Erhalt von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für ihre Mitarbeiterschaft, sowie die Befreiung von Sozialversicherungsauflagen und Anstellungsbeschränkungen.

Die WGRK wird ihr Genfer Hauptquartier in der Schweiz im Januar 2014 verlassen und ihren Sitz nach Hannover, der Landeshauptstadt von Niedersachsen verlegen. Der Umzug wurde durch die hohen Betriebskosten in der Schweiz und den Höhenflug des Schweizer Franken ausgelöst. Die WGRK erhält den grössten Anteil ihres Einkommens in Beiträgen, die in Euros und USDollars eingezahlt werden.

Anlässlich einer Willkommensfeier am Mittwoch in Hannover übergab Ministerpräsident David McAllister die Dokumente zur Verleihung der Körperschaftsrechte an den Generalsekretär der WGRK, Setri Nyomi. An der Zeremonie nahmen der Generalschatzmeister der WGRK, Johann Weusmann, sowie der für die Feststellung der „Rechtmässigkeit“ der Organisation zuständige Kultusminister des Landes Niedersachsen, Bernd Althusmann, teil. Zu den Teilnehmenden gehörten auch die Referentin der WGRK für Gerechtigkeit und Partnerschaft, Dora Arce-Valentin, der Präsident der Evangelisch-Reformierten Kirche, Jann Schmidt und Bischof Martin Schindehütte vom Aussenamt der EKD.

Ministerpräsident David McAllister hiess die WGRK in Hannover herzlich willkommen und betonte in seinem Grusswort, wie sehr er die Wahl seiner Stadt durch die Leitung der WGRK als deren neuem Sitz schätze. Er gab auch seiner Hoffnung Ausdruck, die WGRK möge die Erfahrung machen, dass Hannover einer internationalen Gemeinschaft viel zu bieten habe.

Nyomi dankte Ministerpräsident McAlister für seine freundlichen Worte und hob hervor, dass für ihn die Verleihung des Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts an die WGRK ein Ausdruck der Gastfreundschaft des Landes Niedersachsen sei. Dieser Akt werde es der WGRK ermöglichen, ihr Mandat der Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedskirchen in Bereichen wie sozialer und wirtschaftlicher Gerechtigkeit, sowie der theologischen Arbeit und der Förderung kirchlicher Einheit unter Reformierten fortzuführen.

„Wir sind den Kirchenleitungen der WGRK-Mitgliedskirchen in Deutschland für ihre beharrliche Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden dankbar. Dank dieser Anstrengungen war es möglich, uns für Hannover als neuem Hauptsitz unserer Büros zu entscheiden. Von Hannover aus wird die WGRK ihre kritische Stimme weiterhin zugunsten der Gerechtigkeit für alle Menschen in der Welt geltend machen,“ sagte Nyomi.

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