Informationen zur Delegation

Einladung zur Benennung von Delegierten

Der Termin der 27. Generalversammlung ist der 14. bis 23. Oktober 2025. Es wird erwartet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum Abend des 13. Oktober in Chiang Mai eintreffen und am 23. Oktober nach 15.00 Uhr wieder abreisen.

Bitte benennen Sie Ihre Delegierten so bald wie möglich. Dies wird uns bei der Planung helfen. Wir brauchen die Namen Ihrer Delegationen bis zum 31. Juli 2024. Bitte halten Sie sich bei der Benennung Ihrer Delegierten an die verfassungsmäßig vorgeschriebenen Kategorien wie im nachstehenden Kasten aufgeführt. Bitte vermerken Sie beim Namen, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt, bei jungen Menschen geben Sie bitte „geboren nach dem 10. Oktober 1995“ an, und Sie können gerne Titel verwenden, um anzugeben, ob die Person ordiniert ist oder nicht.

Bitte senden Sie die Namen Ihrer Delegierten an gc2025@wcrc.eu, per Post an: World Communion of Reformed Churches, Knochenhauerstr. 42, 30159 Hannover, Deutschland, oder per Fax: +49 511 8973 8311.

Zusammensetzung

Gemäß der WGRK-Verfassung richtet sich die Zahl der stimmberechtigten Delegierten nach der Größe einer Mitgliedskirche:

  • Bis zu vier stimmberechtigte Delegierte für Kirchen mit bis zu 300.000 Mitgliedern
  • Bis zu sechs stimmberechtigte Delegierte für Kirchen mit 300.001 bis 1.000.000 Mitgliedern
  • Bis zu acht stimmberechtigte Delegierte für Kirchen mit 1.000.001 oder mehr Mitgliedern

Darüber hinaus muss jede Delegation ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern aufweisen, nicht mehr als die Hälfte darf aus Ordinierten bestehen und ein Delegationsmitglied muss zum Zeitpunkt der Eröffnung der Generalversammlung dreißig Jahre alt oder jünger sein (bei Delegationen mit mehreren Mitgliedern).

Gebühren und Kosten

Die Anmeldegebühren betragen 500 Euro pro Person für nicht bezuschusste Teilnehmer und 300 Euro für bezuschusste Teilnehmer. Darüber hinaus müssen die geförderten Teilnehmer einen Beitrag von jeweils 700 Euro leisten (insgesamt 1000 Euro).

Die Reisekosten werden von jedem nicht bezuschussten Delegierten getragen. Die Reisekosten für bezuschusste Delegierte werden vollständig übernommen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht die Kosten für Visagebühren und für die Beförderung im Heimatland umfasst.

Obwohl die Frist für die Beantragung von Zuschüssen am 31. Dezember 2024 abläuft, ist es ratsam, diesen Antrag viel früher zu stellen. Daher ermutigen wir die Kirchen, die Zuschüsse beantragen wollen, dies in demselben Zeitraum zu tun, in dem sie ihre Delegierten benennen, nämlich zwischen jetzt und dem 31. Juli 2024.

Die Kosten für Unterkunft und Frühstück sind wie folgt:

  • Für nicht bezuschusste Delegierte: Einzelzimmer und Frühstück kosten 480 Euro für eine Person, die 10 Tage bleibt, und 528 Euro pro Person für 11 Tage.
  • Für nicht bezuschusste Delegierte: Doppelzimmer (für Personen, die sich ein Zimmer mit einem anderen Delegierten teilen möchten), Zimmer und Frühstück 240 Euro für eine Person, die 10 Tage bleibt, und 264 Euro für eine Person, die 11 Tage bleibt.
  • Für bezuschusste Delegierte: Einzelzimmer und Frühstück werden mit einem Aufschlag von 240 Euro für 10 Tage und 264 Euro pro Person für 11 Tage berechnet.
  • Für bezuschusste Delegierte: Doppelzimmer (für Personen, die sich ein Zimmer mit einem anderen Delegierten teilen möchten), das Zimmer und das Frühstück werden ohne Aufpreis für den Delegierten vollständig übernommen.

Die Kosten für die übrigen Mahlzeiten (Mittag- und Abendessen sowie zwei Kaffeepausen):

  • Für nicht bezuschusste Delegierte betragen die Kosten 320 Euro pro Person für die Dauer der Tagung. Zusätzliche Mahlzeiten, die ab dem Abendessen am 23. Oktober eingenommen werden, gehen zu Lasten des Delegierten.
  • Für einen bezuschussten Delegierten werden diese Kosten im Rahmen des Zuschusspakets übernommen.

Zuschüsse

Den Delegierten der Mitgliedskirchen werden Zuschüsse gewährt, um eine faire Teilnahme der Delegationen der WGRK-Mitgliedskirchen sicherzustellen, die gemäß den verfassungsmäßigen Anforderungen zusammengesetzt sind. Angesichts der begrenzten verfügbaren Ressourcen sollten die Mitgliedskirchen zunächst sicherstellen, dass alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung geprüft worden sind.

Zuschussberechtigung liegt vor, wenn:

  • man davon ausgehen kann, dass es schwierig wäre, die vollständige Teilnahme der Delegation zu finanzieren;
  • der Mitgliedsbeitrag von 20 17 bis 20 23 entrichtet wurde;
  • ein Antrag auf Erstattung fristgerecht (zunächst bis zum 31.07.2024, spätestens jedoch bis zum 31.12.2024) beim Generalsekretär eingereicht wurde.

Die Prioritäten für die Vergabe eines Zuschusses richten sich nach folgenden Kriterien:

  • Kirchen, deren Delegationen den verfassungsmäßigen Kriterien hinsichtlich des Anteils von Frauen, Jugendlichen und Laien entsprechen;
  • Kirchen, die von 2017 bis 2023 Mitgliedsbeiträge gezahlt haben;
  • Kirchen, die sich verpflichtet haben, für jeden Delegierten 1.000 Euro zu zahlen (300 Euro Anmeldung und 700 Euro Teilnahmebeitrag);
  • Kirchen, die für mindestens einen Delegierten Reise-, Unterbringungs- und Anmeldegebühren bezahlt haben.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Zulassungs- und Prioritätskriterien erfüllen, können Sie sich mit dem Formular bewerben.

Anmeldung

Um eine Delegation für die Generalversammlung anzumelden, muss eine Mitgliedskirche einen unbescholtenen Status in der Gemeinschaft haben, was bedeutet, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge rechtzeitig bezahlt hat. Wenn Sie sich über den Stand der Zahlungen Ihrer Kirche erkundigen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Anna Krüger: anna.krueger@wcrc.eu.

Fragen? E-Mail an gc2025@wcrc.eu.